Anmeldung zum 1. Sächsischen Kinderkunstfestival
Ab sofort kann hier die Anmeldung über ein elektronisches Formular vorgenommen werden. Begleitpersonen und Eltern sind gebeten, die Anmeldung gemeinsam mit ihrem Kind auszufüllen bzw. Gruppenleitungen können dies stellvertretend für ihre Gruppe tun und sich die entsprechenden Einwilligungen einholen.
Mit Klick auf „Anmeldung“ geht es los – das elektronische Anmeldeverfahren wird etwa 10 Minuten dauern.
Bei Fragen zur Anmeldung bitte an Kristin Elsner wenden: elsner@lkj-sachsen.de
Wir freuen uns auf eure Beiträge!
Bühnenplan 2025 zum Download
Teilnahmebedingungen
Am 1. Sächsischen Kinderkunstfestival 2025 können in Sachsen lebende Kinder zwischen 7 und 12 Jahren mit künstlerischen Beiträgen teilnehmen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten zum Veranstaltungsort ist nach Prüfung möglich.
Der künstlerische Beitrag muss bis 16. Juni 2025 bei der LKJ Sachsen e.V. eingegangen sein. Das digitale Anmeldeformular, welches auf dieser Seite zur Verfügung steht, muss ebenfalls bis 16. Juni 2025 ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anmeldung ist in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 16. Juni 2025 möglich.
Die Beiträge aus dem Bereich Bildende Kunst müssen per Post eingereicht werden oder persönlich in unserer Geschäftsstelle abgegeben werden. Sollte es sich um einen nicht gegenständlichen Beitrag (z.B. Theater- oder Musikstücke) bzw. ein nicht auf dem Postweg versendbares Werk handeln, ist eine Kurzbeschreibung erforderlich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, z.B. bei größeren oder zerbrechlichen Objekten, das Kunstwerk am Vortag der Veranstaltung oder zur Veranstaltung selbst, mitzubringen. Bitte dazu mit uns vorab in Kontakt treten. In diesem Fall muss ein Foto des Objekts bei der Anmeldung mit hochgeladen werden.
Technische Bedarfe für die Bühnenbeiträge werden im digitalen Anmeldeformular erfragt. Wir bitten darum, alle notwendigen technischen Anforderungen im Anmeldeformular genau anzugeben, damit wir für einen reibungslosen Ablauf sorgen können.
Bild- und Ton-Einspielungen für die Bühnenbeiträge müssen bis zum 12. August bei der LKJ Sachsen e.V. eingehen. Dafür wird auf Anfrage ein Cloud-Link zum Hochladen der Dateien zur Verfügung gestellt.
Maximale Zeitbegrenzungen für Beiträge in folgenden Bereichen:
Theater/Musical: 30 Minuten
Tanztheater: 15 Minuten
Tanz: 8 Minuten
Musik: 5 Minuten
Zirkus: 10 Minuten
Literatur/Medien (Hörspiel/Radiobeitrag/Video/Trickfilm etc.): 10 Minuten
Im Bereich Bühne darf pro Teilnehmenden und pro Gruppe max. 1 Beitrag eingereicht werden.
Im Bereich Medien und Literatur ist pro Teilnehmenden und pro Gruppe 1 Beitrag zugelassen. Beiträge aus dem Bereich Medien müssen in abspielbaren Datei-Formaten (wav, mp3, mp4, wmv, avi) im digitalen Anmeldeformular bei der Anmeldung zum Festival hochgeladen werden (Dateigröße bis max. 500 MB). Medienbeiträge werden per Beamer präsentiert, Beiträge der Literatur in einer Lesung.
Die Arbeiten der Bildenden Kunst müssen auf der Rückseite mit Name, Vorname und Titel (in Übereinstimmung mit den Angaben auf dem digitalen Anmeldeformular) beschriftet und eingereicht werden. Sie werden in einer Ausstellung gezeigt. Zugelassen sind pro Teilnehmenden eine Einzelarbeit oder 1 Beitrag aus bis zu 5 Teilen. Pro Gruppe ist 1 Gemeinschaftsarbeit zugelassen.
Wichtig: Eine Teilnahme am 1. Sächsischen Kinderkunstfestival ist nur möglich, wenn die Teilnehmenden mit ihren künstlerischen Arbeiten zur Veranstaltung am 06. September im Vogtlandtheater der Stadt Plauen persönlich anwesend sind. Bei Gruppenbeiträgen müssen mind. 60% der Gesamtgruppe am Veranstaltungstag vor Ort sein.
Die Teilnahme sowie die Mittagsverpflegung auf dem 1. Sächsischen Kinderkunstfestival ist für angemeldete Teilnehmende und jeweils 1 Begleitperson (bzw. bei Gruppen 1 Begleitperson auf 5 Teilnehmende) kostenfrei.
Ein Fahrtkostenzuschuss kann nur übernommen werden, wenn bis 12. August 2025 ein Kostenvoranschlag/Kostenrechnung für die Anfahrt mit PKW, Bus oder Bahn vorliegt. Dabei muss die kostengünstigste Variante unter Ausschöpfung aller Ermäßigungen vorgelegt werden. Abhängig von den eingereichten Gesamtfahrtkosten ermittelt sich der jeweilige Fahrtkostenzuschuss.
Die LKJ Sachsen e.V. zeigt vom 6. September 2025 bis zum 12. September 2025 eine Ausstellung mit Werken der bildenden Kunst in der Galerie Forum K in Plauen. Die Teilnehmenden stellen ihre Werke für diesen Zeitraum zur Verfügung und behalten das Eigentum. Die LKJ Sachsen behandelt die Werke sorgfältig, übernimmt aber keine Haftung für Schäden. Die Werke können voraussichtlich am
12. September 2025 um 13:00 Uhr in der Galerie Forum K in Plauen oder alternativ am 18. September 2025 bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der LKJ in Leipzig abgeholt werden.
Darüber hinaus ist eine Rücksendung der Werke der Bildenden Kunst nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen und mit Übernahme der Portokosten möglich. Arbeiten, die nicht bis 18. September 2025 abgeholt werden, werden zugunsten der LKJ Sachsen e.V. und ihrer Projekte verkauft oder versteigert.
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden dürfen durch die LKJ Sachsen e.V. nur verarbeitet werden, sofern eine Einwilligung vorliegt. Daher müssen im digitalen Anmeldeformular pro Teilnehmenden und Betreuer*in die Einwilligungen ausgefüllt werden. Gleiches gilt für die Erteilung der Fotoerlaubnis. Die entsprechenden Formulare stehen zum Download auf der Webseite bereit und müssen am Veranstaltungstag unterschrieben mitgebracht werden.
Mit Absenden der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen automatisch anerkannt.
Stand: 19.02.2025 / Änderungen vorbehalten
Zu den Teilnahmebedingungen als PDF hier: