Interview mit Torsten Tannenberg, Geschäftsführer des Sächsischen Musikrates
Mit der Fahrtkostenförderung für Laienmusik-Ensembles werden diese bei Fahrten zu Auftritten oder Wettbewerben wesentlich entlastet. Der Sächsische Musikrat setzt damit das Ziel des Landesweiten Konzepts für Kulturelle Bildung – Teilhabegerechtigkeit durch Kostenfreiheit für Angebote der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung – um. Wie haben Sie es geschafft, eine solche Förderung zu ermöglichen?
Im Rahmen stetiger Konsultationen mit einzelnen Abgeordneten des Sächsischen Landtags konnten wir langfristig diese Idee eines Fahrtkostenfonds umsetzen. Dabei war es wichtig, mit einem realistischen Konzept in Vorleistung zu gehen.
An welche Bedingungen ist die Förderung geknüpft?
Der Sächsische Musikrat stellt Fahrtkosten für sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens zur Verfügung. Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und Internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland in der Regel bis zu 1.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung. Alle Einzelheiten findet man auf unserer Webite.
Wie wird das Angebot von den Gruppen bisher genutzt?
Die Förderung ist seit März 2019 ausgeschrieben und die bereit stehen Mittel werden gut nachgefragt.
Wieviel Euro stehen jährlich für die Förderung zur Verfügung und wer stellt die Mittel bereit?
Im laufenden Doppelhaushalt stehen im Einzelplan des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus jährlich 100.000 Euro im Fonds bereit, wobei wir 8% davon für Verwaltungskosten benötigen.
Halten Sie das Konzept für übertragbar, z.B. für Tanzgruppen, die an Auftritten oder Wettbewerben teilnehmen?
Natürlich ist das Konzept übertragbar. Ich halte z.B. auch eine Förderung von instrumentalen und vokalen Schulensembles für sehr wichtig. Dies könnte u.a. auch aus den GTA-Mitteln erfolgen, die in einer Größenordnung von fast 46 Mill. Euro im laufenden Haushalt zur Verfügung stehen.