Einwilligung zu Fotoaufnahmen bei Teilnahme an Veranstaltungen der LKJ Sachsen e.V.
Die LKJ Sachsen e.V. nutzt Fotoaufnahmen von ihren Veranstaltungen (Fortbildungen, Tagungen, Projekte etc.) im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört die Veröffentlichung der Bilder auf unserer Website www.lkj-sachsen.de, in Printmedien (z.B. Bildungsangebote der LKJ) oder in Social Media (z.B. Facebook). Fotos von Minderjährigen sind von der Veröffentlichung in Social Media ausgenommen.
Durch Anklicken des entsprechenden Feldes erteilen Sie der LKJ Sachsen e.V. die Erlaubnis, dass Fotografien von Ihnen bzw. Ihres Kindes (bei Kinder- und Jugendprojekten) zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und zu Dokumentationszwecken der LKJ Sachsen e.V. genutzt werden können. Die Einwilligung bezieht sich auf die im Anmeldeformular von Ihnen ausgewählte Veranstaltung. Durch Ihre Einwilligung bestätigen Sie Ihre Volljährigkeit. Bei Minderjährigkeit bestätigen Sie das Vorliegen einer Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Sie erteilen der LKJ Sachsen e.V. die Foto- und Bildrechte, das Foto wird gratis zur Verfügung gestellt und es wird dafür keine monetäre Gegenleistung verlangt. Die LKJ Sachsen e.V. verpflichtet sich ihrerseits, die Fotos nicht zu verkaufen oder missbräuchlich zu verwenden und die Würde der abgelichteten Personen zu achten. Die Daten werden gelöscht, sofern sie nicht mehr erforderlich sind.
Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber der LKJ Sachsen e.V. für Art und Form der Nutzung, zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und deren anschließender Nutzung durch Dritte.
Informationen und Rechte der Betroffenen im Rahmen der Fotoerlaubnis
Rechtsgrundlage der Verarbeitung der Fotoaufnahmen ist Ihre Einwilligung nach Art. 6, Abs. 1 lit. a DSGVO. In Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Auskunft über ihren Inhalt, auf ihre Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerruf der Einwilligung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen ihre Verarbeitung. Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Meinung nach gegen geltende Vorschriften verstößt.
Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) ist eine Veröffentlichung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings ist nach § 23 KUG eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, oder sie „Personen der Zeitgeschichte“ bzw. Teil einer Versammlung / Veranstaltung sind.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die weitere und zukünftige Nutzung der Fotoaufnahmen per E-Mail an datenschutz@lkj-sachsen.de widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.