Kultursenat veröffentlicht Stellungnahme zur Kultur in Sachsen
Der Sächsische Kultursenat hat in Dresden ein Positionspapier unter dem Titel „Kultur für eine demokratische Gesellschaft: Kunst und Kultur stärken und nachhaltig fördern“ vorgestellt. Darin geht der Senat auf die gegenwärtigen kulturellen wie gesellschaftlichen Herausforderungen ein und verlangt insbesondere im Blick auf die Landtagswahl 2024, Kunst und Kultur als auch Künstlerinnen und Künstler im Freistaat Sachsen stärker zu unterstützen. Konkret fordert der Senat, Kultur und damit Gesellschaft in den ländlichen Räumen nachhaltig zu stärken, eine angemessene Vergütung Kunstschaffender einzufordern und finanziell zu untersetzen sowie Kulturförderung vorausschauend zu planen und eine Dynamisierung einzuführen.
„Die zu Ende gehende Legislatur hat viele Probleme der Kultur im Land betrachtet und diskutiert. Gerade der Kulturdialog der Kulturministerin war dabei ein wichtiger Impuls“, sagt Albrecht Koch, Präsident des Sächsischen Kultursenats. „Dennoch müssen wir feststellen, dass wesentliche Herausforderungen, die auch schon im Bericht des Senats zum Kulturraumgesetz 2021 formuliert worden sind, nicht bewältigt worden sind. Dazu gehört unter anderem eine verlässliche Finanzierungslösung für die Kulturraumtheater und weitere Institutionen der Kultur und kulturellen Bildung.“
Der Senat drängt gleichzeitig auf eine umfassende und ganzheitliche Betrachtung von Problemstellungen der Kultur, die auch bspw. Erreichbarkeit von Veranstaltungsorten oder Bürokratieabbau in Förderanträgen einschließt. Gleichzeitig verweist er auf eine nötige Stärkung der Subsidiarität in der Kulturförderung. Mit seiner Stellungnahme unterstreicht der Sächsische Kultursenat die Bedeutung von Kunst und Kultur in den ländlichen Räumen. Besonders dort sind sie ein wichtiger Faktor für die Stärkung der demokratischen Gesellschaft sowie gemeinschaftsstiftender Erlebnisse.
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Über den Sächsischen Kultursenat
Mit Gesetz vom 17. Mai 1993 errichtete der Freistaat Sachsen den Sächsischen Kultursenat. Dieses ehrenamtlich arbeitende Gremium aus 24 der Kunst und Kultur Sachsens verbundenen Persönlichkeiten wird vom Ministerpräsidenten berufen. Es wird ergänzt durch entsandte Vertreter des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags. Aufgabe des Sächsischen Kultursenats ist es, die Förderpolitik des Landes und der Kommunen für Kunst und Kultur beratend zu begleiten und Empfehlungen für inhaltliche und regionale Schwerpunktsetzungen auszusprechen. Er nimmt darüber hinaus zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung. Der Sächsische Kultursenat vertritt die sächsischen Kulturinteressen auf der Ebene des Landes und der Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt und der Regionalität.