Infos für Freiwillige 2022/2023
Das Infoheft mit Terminen, A-Z, Kontakten und Adressen ist hier zu finden.
Bildungstage - Was ist das genau?
25 Bildungstage/Freiwilligenjahr sind im Jugendfreiwilligendienst (BFD/FSJ) gesetzlich vorgeschrieben. Die Organisation und inhaltliche Ausgestaltung der Bildungstage liegt in der Zuständigkeit LKJ Sachsen e.V.
25 Bildungstage im Überblick:
- 5 Tage Auftaktseminar
- 5 Tage Zwischenseminer
- 5 Tage Zwischenseminar (nur für BFD)
- 5 Tage Abschlussseminar
- 2 Vorbereitungs-/Partizipationstage
- 1 Abschluss-Auftakt-Veranstaltung
- Freie Bildungstage (2 im BFD/7 im FSJ)
Die Bildungstage sind für alle Freiwilligen verpflichtend. Sie werden dafür von den Einsatzstellen freigestellt.
Die freien Bildungstage sollten mindestens 6 Stunden (Stunde á 45 Minuten) pro Tag umfassen und Fortbildungscharakter besitzen. Als Bildungstag gelten zum Beispiel: Kurse oder Seminare der LKJ sowie anderer Bildungsanbieter in Sachsen. Ein Tag zur beruflichen Orientierung an einer anderen Einsatzstelle kann auch als Bildungstag angerechnet werden. Ausgeschlossen sind Museumsbesuche, Lesungen oder Beratungsgespräche bei Universitäten und Arbeitsagenturen.
Pro freiem Bildungstag steht ein Budget von 55 € (Teilnahmegebühr, Reisekosten, Unterkunft) zur Verfügung.
Die Bildungstage müssen bei der LKJ nachgewiesen werden. Die freien Bildungstage müssen bis spätestens 30. April abgeleistet worden sein bzw. beim Träger angekündigt werden. Freiwillige, die nicht alle Bildungstage absolviert haben, erhalten kein Zertifikat.
Nachweis von Bildungstagen
Als Nachweis benötigt die LKJ je nach Art der Veranstaltung, eine Teilnahmebestätigung oder das Formular Bildungstag zur beruflichen Orientierung und einen Reflexionsbericht. Diese müssen spätestens 10 Tage nach dem Bildungstag bei der Koordinatorin der LKJ vorliegen.
Die Teilnahmebestätigung für einen Kurs oder Workshop muss folgendes umfassen:
- Vor und Zuname
- Einrichtung/Organisation, wo der freie Bildungstag absolviert wurde
- Ort
- Datum
- Kursbezeichnung
- Teilnahmegebühr
- Unterschrift und Stempel der veranstaltenden Organisation/Person
Alle wichtigen Vorlagen für die Nachweise findet ihr unter Downloads.
Wie rechne ich einen freien Bildungstag ab?
Hierzu wird das Formular zur Abrechnung von Bildungstagen verwendet. Für die freien Bildungstage stehen jeder/m Freiwilligen ein Budget von 55 €/Tag (Teilnahmebeitrag, Reisekosten, Unterkunft) zur Verfügung. Der Betrag lässt sich auf die Tage aufteilen. Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden.
Ausnahmen bilden die Bildungstage, die direkt von der LKJ als Träger angeboten werden. Hier müssen die Teilnahmegebühren nicht auslegt werden. Neben Teilnahmegebühren bis 55 €/Tag übernimmt die LKJ zusätzlich die Fahrtkosten.
Mit der Abrechnung müssen in jedem Fall eine Teilnahmebestätigung, Originaltickets (bei öffentlichen Verkehrsmitteln) und eine Quittung über den Teilnahmebetrag oder Kontoauszug bei Überweisung (kann auch auf der Teilnahme-Bestätigung stehen) eingereicht werden. Für jedes wahrgenommene Bildungsangebot muss ein extra Antrag gestellt werden.
Bei den Reisekosten ist es wichtig, die kostengünstigste Variante zu nutzen. Die LKJ übernimmt die Kosten für Bahntickets der 2. Klasse im Regionalverkehr sowie im ÖPNV. Auch Tickets für Fernbusse und BlaBlaCar werden erstattet, sofern eine ordentliche Quittung vorliegt. Die Nutzung des Privat-PKWs muss aus Kosten- und Versicherungsgründen in jedem Fall mit der LKJ Sachsen e.V. abgesprochen werden.
Der Antrag muss spätestens zehn Tage nach dem Bildungstag zusammen mit allen Originalfahrscheinen und Zahlungsbelegen bei der LKJ vorliegen.
Das Formular zur Abrechnung eines Bildungstages findet ihr im Downloadbereich hier.
Teilnahmebedingungen
für die Angebote für freie Bildungstage der LKJ.
Bei einem ABmeldungswunsch muss dies bis 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn geschehen, ansonsten verfällt das Bildungsbudget für den freien Bildungstag und der Bildungstag muss auf eigene Kosten nachgeholt werden. Bei Vorlage des Krankenscheines im Krankenfall entfällt diese Regelung. Die Nachholung/der Ersatz des Bildungstages ist in dem Fall freigestellt.
Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei acht Personen. Sollte die entsprechende Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, muss das Angebot ausfallen.
Bitte beachtet - bei anderen Anbietern gelten andere Teilnahmebedingungen.